Di, 25. April 2023
Sitzungen
hier: Auswirkung der Tariferhöhungen auf den DHH 2023/2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
Bund, Kommunen sowie die Gewerkschaften haben sich am Samstagabend, 22. April 2023, nunmehr auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes geeinigt. Die Einzelheiten sind der Verwaltung bekannt.
Der vorliegende Tarifabschluss hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Löhne der Beschäftigten der Stadt Freiburg. Weshalb dieser von besonderem Interesse für die Aufstellung und Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2023/2024 ist, für den der beschlossene Tarifabschluss bereits Gültigkeit hat.
Wir bitten die Verwaltung daher um die Vorlage einer auf Grundlage des aktuellen Tarifabschlusses korrigierten Berechnung für die zusätzlichen Personalausgaben
und die sich hieraus ergebenden Veränderungen auf den aktuellen Doppelhaushalt
- der Beschäftigten der Stadt Freiburg,
- der Beschäftigten bei den Gesellschaften der Stadt Freiburg,
- und insoweit auch um die finanziellen Auswirkungen, durch die Weitergabe der Tariferhöhungen für freie Träger usw.
Ebenfalls wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn, auf Grundlage des aktuell vorliegenden Tarifabschlusses, auch die mittelfristige Finanzplanung (bis 2027)
entsprechend angepasst und aktualisiert wird.
Um eine Übersendung der korrigierten Berechnung sowie der neuen Finanzplanung bitten wir noch vor der dritten Lesung am 9. Mai 2023 und bedanken uns hierfür schon jetzt für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Auswirkung der Tariferhöhungen
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb vonSitzungen
hier: Auswirkung der Tariferhöhungen auf den DHH 2023/2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
Bund, Kommunen sowie die Gewerkschaften haben sich am Samstagabend, 22. April 2023, nunmehr auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes geeinigt. Die Einzelheiten sind der Verwaltung bekannt.
Der vorliegende Tarifabschluss hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Löhne der Beschäftigten der Stadt Freiburg. Weshalb dieser von besonderem Interesse für die Aufstellung und Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2023/2024 ist, für den der beschlossene Tarifabschluss bereits Gültigkeit hat.
Wir bitten die Verwaltung daher um die Vorlage einer auf Grundlage des aktuellen Tarifabschlusses korrigierten Berechnung für die zusätzlichen Personalausgaben
und die sich hieraus ergebenden Veränderungen auf den aktuellen Doppelhaushalt
- der Beschäftigten der Stadt Freiburg,
- der Beschäftigten bei den Gesellschaften der Stadt Freiburg,
- und insoweit auch um die finanziellen Auswirkungen, durch die Weitergabe der Tariferhöhungen für freie Träger usw.
Ebenfalls wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn, auf Grundlage des aktuell vorliegenden Tarifabschlusses, auch die mittelfristige Finanzplanung (bis 2027)
entsprechend angepasst und aktualisiert wird.
Um eine Übersendung der korrigierten Berechnung sowie der neuen Finanzplanung bitten wir noch vor der dritten Lesung am 9. Mai 2023 und bedanken uns hierfür schon jetzt für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen