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So, 21. Juni 2026

Aussichtslose Klage mit Steuergeldern? Wir sagen nein!

Am Montag wurde im Haupt- und Finanzausschuss erneut über das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz beraten. Die Stadt Freiburg nutzt dieses Gesetz, um unzweckmäßige oder überholte Landesvorgaben zu überprüfen und gegebenenfalls von ihnen befreit zu werden. Ein zentraler Punkt der Diskussion war der Antrag der Stadt, von der Einführung der Bezahlkarte nach AsylbLG befreit zu werden.

Die Verwaltung hatte den Antrag wie folgt begründet: Aufgrund der besonderen Freiburger Situation – insbesondere des LEA Standorts, der geringen Neuzuweisungen und der bereits etablierten, funktionierenden Girokontenpraxis – wäre die Einführung der Bezahlkarte mit erheblichem Mehraufwand verbunden, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu schaffen. Die Ziele des Landes, etwa die Verhinderung unerwünschter Geldtransfers, werden in Freiburg bereits durch bestehende Verfahren erreicht.

Das Innenministerium hat den Antrag dennoch abgelehnt. Nun möchten einige Stadträtinnen und Stadträte gegen diesen Bescheid klagen.

Aus unserer Sicht ist dabei entscheidend, dass das Rechtsamt der Stadt die Erfolgsaussichten einer solchen Klage als sehr gering einschätzt. Gleichzeitig wäre ein Verfahren mit erheblichen Kosten verbunden, die vollständig aus öffentlichen Mitteln getragen würden. Wir halten es nicht für verantwortungsvoll, Steuergelder für ein rechtlich wenig aussichtsreiches Verfahren einzusetzen.

Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eine rein ideologisch motivierte Klage, durch die Steuergelder verschwendet werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein Gemeinderatsmitglied unter diesen Umständen auch privat klagen würde, wenn die Kosten selbst zu tragen wären.

Die Bezahlkarte wurde inzwischen in nahezu allen Bundesländern und vielen Kommunen eingeführt und sie verfolgt dort wie auch auf Bundesebene einen klaren politischen Zweck. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns nicht sinnvoll, erhebliche städtische Mittel in ein Verfahren zu investieren, dessen Einfluss auf diese übergeordnete Entwicklung begrenzt wäre.

Für uns Freie Wähler steht fest: Wir sind gegen eine Klage– nicht nur wegen der fehlenden Erfolgsaussichten, sondern auch, weil wir die Bezahlkarte, die inzwischen vielerorts eingeführt wird, nicht ablehnen.
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