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Mi, 21. Juni 2023

Gebäude-Energie-Gesetz: Ausbau der Fernwärme

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
hier: Gebäude-Energie-Gesetz - Ausbau der Fernwärme

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

die Bundesregierung hat sich nunmehr auf die Eckpunkte des sogenannten Heizungsgesetzes (Gebäude-Energie-Gesetz; GEG) geeinigt. Das GEG besagt, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden muss. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden ist eine Übergangsfrist vorgesehen, die nach Angaben aus der Koalition "ab etwa 2028" beginnt.

Mit der Übergangsfrist soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass Hauseigentümer beim Heizungstausch alternativ abwägen können, ob sie bei der Wärme-Energie-Versorgung auf eine Wärmepumpe umsteigen oder sich stattdessen an ein Fernwärme-Netz anschließen lassen.In Freiburg ist es bisher nur vereinzelt möglich sich an ein bestehendes Fernwärmenetz anzuschließen. Eine informatorische Anfrage, ob zum Beispiel konkret geplant ist die Innenstadt mit Fernwärme zu versorgen, wurde negativ beschieden.

Nach der Neufassung des GEG wird das Thema Fernwärmeversorgung von zentraler Bedeutung für den zukünftigen Heizungsstandard und damit auch den CO2-Ausstoß sein.

Als Vorreiterkommune in Sachen Klimaschutz sollte Freiburg daher alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um weite Teile der Stadt mit Fernwärme, die möglichst auch klimaneutral erzeugt wird, zu versorgen. Hierbei sollte als Ziel das Jahr 2028 angestrebt werden.

Zur Erreichung dieses Ziels ist eine koordinierte und frühzeitige Zusammenarbeit aller mit diesem Thema befassten Behörden, Institutionen und Unternehmen nötig.

Ohne Einzelfragen zu stellen, bitte wir die Verwaltung dem Gemeinderat eine umfassende Darstellung der jetzigen Versorgungssituation, der jetzigen Ausbaupläne
sowie einen Masterplan/Maßnahmenplan zur Erreichung der in diesem Schreiben skizzierten Ziele vorzulegen.

Vorab wären wir Ihnen für die Übermittlung eines konkreten Zeitplanes für die Vorlage der Informationen und Anforderungen des vorangegangenen Absatzes dankbar.

Ob dieses Thema Gegenstand einer dem Gemeinderat vorzulegenden Drucksache sein wird, möge die Verwaltung entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

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