Mi, 28. Juni 2023
Nun folgt die Stadtverwaltung der Forderung der Freien Wähler und erstattet allen, unabhängig davon, ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde oder nicht, die bezahlten Gebühren für das Anwohnerparken abzüglich der Altgebühr von 30,00 Euro zurück.
„Wir sind sehr froh darüber, dass die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Parkgebühren bereits bezahlt und kein Rechtsmittel eingelegt haben, nun dennoch ihr Geld, welches die Stadt zu Unrecht einbezogen hat, zurückbekommen“, freut sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Gröger.
Ein einfaches Online-Formular für den Antrag wird unter www.freiburg.de/bewohnerparken in den nächsten Tagen von der Stadt freigeschaltet.
Anwohnerparkgebühren: Es gibt Geld zurück
Die Freien Wähler haben nach Bekanntgabe, dass die Freiburger Satzung zu den Anwohnerparkgebühren vom Bundesverfassungsgerichts als rechtswidrig erklärt wurden, sogleich in ihrem Schreiben an den Oberbürgermeister am 22. Juni 2023 gefordert, dass die Stadt die bereits bezahlten Gebühren zurückerstatten soll.Nun folgt die Stadtverwaltung der Forderung der Freien Wähler und erstattet allen, unabhängig davon, ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde oder nicht, die bezahlten Gebühren für das Anwohnerparken abzüglich der Altgebühr von 30,00 Euro zurück.
„Wir sind sehr froh darüber, dass die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Parkgebühren bereits bezahlt und kein Rechtsmittel eingelegt haben, nun dennoch ihr Geld, welches die Stadt zu Unrecht einbezogen hat, zurückbekommen“, freut sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Gröger.
Ein einfaches Online-Formular für den Antrag wird unter www.freiburg.de/bewohnerparken in den nächsten Tagen von der Stadt freigeschaltet.