Do, 22. Juni 2023
hier: Anwohnerparkgebühren
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
unsere Fraktion wird fortlaufend zum Thema „Erstattung der Gebühren Anwohnerparken“ angesprochen.
In der Sitzung des HFA am Montag, den 19. Juni 2023, wurde kurz angemerkt, dass insoweit drei Konstellationen zu unterscheiden sind:
- Die erhöhten Gebühren für das Anwohnerparken wurden bezahlt, ohne dass
ein Rechtsmittel eingelegt wurde,
- die erhöhten Gebühren für das Anwohnerparken wurden bezahlt, es wurde
gegen die Erhebung Rechtsmittel eingelegt,
- die Gebührenzahlung datiert noch in einer Frist, in der Rechtsmittel eingelegt
werden kann.
Offensichtlich bestehen Überlegungen dahingehend, diese von uns aufgezeigten Fallkonstellationen unterschiedlich zu behandeln. Nach Auffassung unserer Fraktion wäre eine solche Handhabung juristisch, vor allem aber politisch falsch und nicht vermittelbar.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, ist nach unserer Überzeugung jegliche Grundlage für die Gebührenerhöhung entfallen. Damit sind alle Gebührenbescheide hinfällig und infolgedessen auch alle zu Unrecht erhobenen, bzw. bezahlten Gebühren abzüglich der Jahresgebühr von 30,00 Euro zu erstatten.
Aus politischer Sicht sollte eine solche Verpflichtung allemal unstreitig sein, denn es kann nicht angehen, dass Anwohner, die sich dem Gebührenbescheid der Verwaltung „gebeugt“ haben, schlechter behandelt werden, als jene, die Rechtsmittel eingelegt, oder wegen der zeitlichen Abfolge erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Anwohner-Gebühren-Bescheid erhalten haben, oder erhalten sollten.
Darüber hinaus erlaubt sich unsere Fraktion darauf hinzuweisen, dass wir nach wie vor eine einheitliche Gebühr für das Anwohnerparken in Höhe von jährlich 180,00 Euro für vertretbar und auch vom Verwaltungsaufwand für richtig halten.
Staffelungen nach Fahrzeugart und sozialen Kriterien sind zu vermeiden, bzw. auch unzulässig. Auf Grundlage der ursprünglichen 360,00 Euro-Entscheidung des Freiburger Gemeinderates, die nun für unzulässig erklärt wurde, sollte ein Betrag in Höhe von 180,00 Euro jährlich für alle Bevölkerungsschichten „tragbar“ sein.
Bitte gestatten Sie uns auch noch eine Anmerkung zur Anfrage der Fraktion Die Grünen vom 21. Juni 2023 zum Thema Anwohnerparken und „Karlsruher Modell“.
Offensichtlich ist beabsichtigt, dass grundsätzlich eine sehr hohe Gebühr für das Anwohnerparken verlangt werden soll, und die Inhaber des sogenannten FreiburgPasses von der Stadt Freiburg ein „Erstattung/Bezuschussung“ erhalten sollen.
Wir halten auch diese Vorgehensweise als eine Umgehung der vom Bundesverwaltungsgericht postulierten Feststellung, dass das Straßenverkehrsrecht keine derartigen Staffelungen und Unterscheidungen kennt. Insoweit wäre die nächste Klage quasi vorprogrammiert, ganz abgesehen von dem hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwand.
Wir bedanken und für die Beantwortung unseres Schreibens und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Erstattung der bezahlten Anwohnerparkgebühr
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungenhier: Anwohnerparkgebühren
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
unsere Fraktion wird fortlaufend zum Thema „Erstattung der Gebühren Anwohnerparken“ angesprochen.
In der Sitzung des HFA am Montag, den 19. Juni 2023, wurde kurz angemerkt, dass insoweit drei Konstellationen zu unterscheiden sind:
- Die erhöhten Gebühren für das Anwohnerparken wurden bezahlt, ohne dass
ein Rechtsmittel eingelegt wurde,
- die erhöhten Gebühren für das Anwohnerparken wurden bezahlt, es wurde
gegen die Erhebung Rechtsmittel eingelegt,
- die Gebührenzahlung datiert noch in einer Frist, in der Rechtsmittel eingelegt
werden kann.
Offensichtlich bestehen Überlegungen dahingehend, diese von uns aufgezeigten Fallkonstellationen unterschiedlich zu behandeln. Nach Auffassung unserer Fraktion wäre eine solche Handhabung juristisch, vor allem aber politisch falsch und nicht vermittelbar.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, ist nach unserer Überzeugung jegliche Grundlage für die Gebührenerhöhung entfallen. Damit sind alle Gebührenbescheide hinfällig und infolgedessen auch alle zu Unrecht erhobenen, bzw. bezahlten Gebühren abzüglich der Jahresgebühr von 30,00 Euro zu erstatten.
Aus politischer Sicht sollte eine solche Verpflichtung allemal unstreitig sein, denn es kann nicht angehen, dass Anwohner, die sich dem Gebührenbescheid der Verwaltung „gebeugt“ haben, schlechter behandelt werden, als jene, die Rechtsmittel eingelegt, oder wegen der zeitlichen Abfolge erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Anwohner-Gebühren-Bescheid erhalten haben, oder erhalten sollten.
Darüber hinaus erlaubt sich unsere Fraktion darauf hinzuweisen, dass wir nach wie vor eine einheitliche Gebühr für das Anwohnerparken in Höhe von jährlich 180,00 Euro für vertretbar und auch vom Verwaltungsaufwand für richtig halten.
Staffelungen nach Fahrzeugart und sozialen Kriterien sind zu vermeiden, bzw. auch unzulässig. Auf Grundlage der ursprünglichen 360,00 Euro-Entscheidung des Freiburger Gemeinderates, die nun für unzulässig erklärt wurde, sollte ein Betrag in Höhe von 180,00 Euro jährlich für alle Bevölkerungsschichten „tragbar“ sein.
Bitte gestatten Sie uns auch noch eine Anmerkung zur Anfrage der Fraktion Die Grünen vom 21. Juni 2023 zum Thema Anwohnerparken und „Karlsruher Modell“.
Offensichtlich ist beabsichtigt, dass grundsätzlich eine sehr hohe Gebühr für das Anwohnerparken verlangt werden soll, und die Inhaber des sogenannten FreiburgPasses von der Stadt Freiburg ein „Erstattung/Bezuschussung“ erhalten sollen.
Wir halten auch diese Vorgehensweise als eine Umgehung der vom Bundesverwaltungsgericht postulierten Feststellung, dass das Straßenverkehrsrecht keine derartigen Staffelungen und Unterscheidungen kennt. Insoweit wäre die nächste Klage quasi vorprogrammiert, ganz abgesehen von dem hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwand.
Wir bedanken und für die Beantwortung unseres Schreibens und verbleiben
mit freundlichen Grüßen