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Di, 18. Juli 2023

Rathaus im Stühlinger II verteuert sich

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen innerhalb der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 25. Juli 2023
hier: 2. Baustufe Rathaus im Stühlinger (RIS B), DS G-23/160

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

mit großer Verwunderung hat unsere Fraktion die im Betreff genannte Drucksache zur Kenntnis genommen, aus der sich für uns eine Reihe von Rückfragen ergeben.

Die Verwunderung resultiert vor allem daraus, dass in der genannten Drucksache zwar einzelne erhebliche Kostensteigerungen mitgeteilt werden, es die Verwaltung jedoch wohl nicht für nötig erachtet, den auf Grundlage der Kostenerhöhung sich ergebenden Gesamtbetrag, der sich wohl auf 111 Mio. Euro beläuft, zu beziffern.

Die genannte Kostensteigerung um ca. 24 Mio. Euro hat natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die unter Ziffer 8 der Beschlussvorlage G-21/156 vom 09. Juli 2021 noch ausführlich dargestellt wurde.

Zudem verweisen wir auf unsere Anfrage zum Thema Kostensteigerung mit Datum vom 11. Oktober 2022, zu der uns mit Antwort vom 16. November 2022 mitgeteilt wurde, dass die Mietberechnungen neu erstellt werden. Diese Aktualisierung sollte nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses erfolgen. Wir gehen davon aus, dass dies mittlerweile geschehen ist und bitten um Mitteilung der angepassten Mietberechnung.

Wir halten einem Beschluss des Gemeinderates, wie nunmehr auf den 25. Juli 2023 terminiert, für nicht zu vertreten, wenn den Mitgliedern des Gemeinderates nicht ausreichend Vorlaufzeit gegeben wird, sich auch mit dem Thema Wirtschaftlichkeit usw. zu beschäftigen.

Gerade das Thema Wirtschaftlichkeit steht bei der genannten Neubaumaßnahme in besonderem Fokus der Betrachtung, zumal es die Verwaltung war, die wiederholt darauf hingewiesen hat, dass der geplante Neubau vor allem auch unter dem Kosten-Nutzen-Vergleich geradezu unabdingbar ist.

Den Bürgerinnen und Bürgern in Freiburg wird nur schwer vermittelbar sein, dass sich einerseits die Stadtverwaltung einen teuren Neubau leisten will, der zudem auf Jahrzehnte hinaus erhebliche jährliche Mehrbelastungen einfordert, andererseits aber gleichzeitig zum Beispiel die Kita-Gebühren deutlich erhöht werden.

Neben der (ergänzenden) inhaltlichen Beantwortung unserer Anfrage vom 11. Oktober 2022 bitten wir Sie darüber hinaus, wenn auch inhaltlich zum Teil deckungsgleich, uns zu folgenden Themenkomplexen eine nachvollziehbare und ausführliche Antwort vorzulegen.

1. Wie stellt sich die Wirtschaftlichkeitsberechnung im Zusammenhang mit dem Neubau der zweiten Baustufe des Rathauses im Stühlinger unter Berücksichtigung der Gesamtkosten dieses Vorhabens und unter Berücksichtigung der aktuellen Zinslasten dar? Soweit auf konkrete Einsparungen durch den Neubau verwiesen wird, bitten wir um eine nachvollziehbare und genaue Darstellung und Berechnung. Insoweit verweisen wir insbesondere auch auf unsere Anfrage vom 11. Oktober 2022 und die Antwort der Verwaltung vom 16. November 2022.

2. Welche jährlichen Belastungen hat die Stadt Freiburg ab Fertigstellung und Übergabe des zweiten Bauabschnittes aufzuwenden, um die für den Neubau erforderlichen Zins- und Tilgungsleistungen, in Form von Mietzinszahlungen zu erbringen? Wir bitten um Benennung der aktuellen Zinskonditionen und die Höhe der beabsichtigten jährlichen Tilgung, einschließlich notwendiger Rückstellungen für die Unterhaltung/Instandhaltung.

3. Sind die, auch durch die gestiegenen Baukosten und die deutlich gestiegenen Zinsbelastungen sich ergebenden Belastungen für den städtischen Haushalt, die sich spätestens ab der Übergabe, bzw. Fertigstellung ergeben, mit dem Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde abgestimmt? Dies auch vor dem Hintergrund, dass der aktuelle DHH 2023/2024 bisher nicht genehmigt ist.

4. Verbleibt es im Übrigen bei dem Inhalt der Ausführungen und Funktionsbeschreibungen, der Gebäudeplanung und des Konzepts usw. bei den Ausführungen in der Druckvorlage vom 09. Juli 2021 Drucksache G-21/156?

5. Aus welchem Grund unterblieb die Unterrichtung des Gemeinderats in der vorliegenden Drucksache zum Thema Wirtschaftlichkeitsbetrachtung?

Wir bitten um eine Eingangsbestätigung und eine Beantwortung der vorliegenden Anfrage bis vor der Beratung im Hauptausschuss am Montag, 17. Juli 2023.

Sollte dies nicht möglich sein, werden wir eine Absetzung dieses Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung des Hauptausschusses am 17. Juli 2023 sowie von der des Gemeinderates am 25. Juli 2023 beantragen.

Mit freundlichen Grüße

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