Fr, 18. August 2023
Die Bürgermeisterbank und eine Mehrheit des Gemeinderats haben nun wirklich keinen Versuch unterlassen, die berechtigten Interessen von Anwohnenden, übrigens nicht nur am Augustinerplatz, zu ignorieren. Breits das Verwaltungsgericht Freiburg hatte der Stadt ein erhebliches Vollzugsdefizit bescheinigt und es war der Gutmütigkeit der Anwohnenden zu verdanken, dass es erst jetzt zu diesem erwartbaren Urteil kam.
Trotz Kenntnis dieser Rechtslage und des Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg hat es der Oberbürgermeister zugelassen, dass der Kommunale Ordnungsdienst im Zusammenhang
mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 noch einmal deutlich reduziert wurde.
In den eigentlich relevanten Nachtstunden, also wenn die meisten Rechtsverstöße festzustellen sind, ist ein städtischer Ordnungsdienst quasi nicht vorhanden. Dass auch die Teilzeit-Nachtmediatoren hier hilf- und wirkungslos sind, liegt auf der Hand, denn diese beenden ihren Dienst um 23.00 Uhr.
Es bleibt zu hoffen, dass den Ankündigungen des Finanzbürgermeisters, auch über personelle Konsequenzen „nachzudenken“, nun endlich auch Taten folgen. Letztendlich wird jedoch der Gemeinderat zu entscheiden haben. Der Jurist Gröger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Oberbürgermeister nach § 43 Abs. 2 Gemeindeordnung nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht hat, Beschlüssen des Gemeinderates zu widersprechen, wenn diese gesetzeswidrig sind.
Hierauf hatten die Freien Wähler im Übrigen bereits vor zweieinhalb Jahren hingewiesen. Leider vergebens, denn anderenfalls wäre es nicht zu dem jetzigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gekommen.
Einmal mehr stellt sich für die Fraktion der Freien Wähler jedoch die Frage, wann endlich das Regierungspräsidium tätig wird und von dem ihm zustehenden Anordnungsrecht im Rahmen der Rechtsaufsicht Gebrauch macht. Eine Maßnahme, die nach Ansicht der Freien Wähler längst überfällig ist.
VGH verurteilt Stadt zur Einhaltung der Nachtruhe
Eine klatschende Ohrfeige hat sich die Stadt Freiburg vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingefangen. „Zu Recht und mit Ansage“, meint der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler und Jurist,Dr. Johannes Gröger. Bekanntermaßen hat der Verwaltungsgerichtshof die Stadt verurteilt, endlich für Nachtruhe auf dem Augustinerplatz zu sorgen. Gleichzeitig wurde der Stadt ein „strukturelles Vollzugsdefizit“ bescheinigt.Die Bürgermeisterbank und eine Mehrheit des Gemeinderats haben nun wirklich keinen Versuch unterlassen, die berechtigten Interessen von Anwohnenden, übrigens nicht nur am Augustinerplatz, zu ignorieren. Breits das Verwaltungsgericht Freiburg hatte der Stadt ein erhebliches Vollzugsdefizit bescheinigt und es war der Gutmütigkeit der Anwohnenden zu verdanken, dass es erst jetzt zu diesem erwartbaren Urteil kam.
Trotz Kenntnis dieser Rechtslage und des Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg hat es der Oberbürgermeister zugelassen, dass der Kommunale Ordnungsdienst im Zusammenhang
mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 noch einmal deutlich reduziert wurde.
In den eigentlich relevanten Nachtstunden, also wenn die meisten Rechtsverstöße festzustellen sind, ist ein städtischer Ordnungsdienst quasi nicht vorhanden. Dass auch die Teilzeit-Nachtmediatoren hier hilf- und wirkungslos sind, liegt auf der Hand, denn diese beenden ihren Dienst um 23.00 Uhr.
Es bleibt zu hoffen, dass den Ankündigungen des Finanzbürgermeisters, auch über personelle Konsequenzen „nachzudenken“, nun endlich auch Taten folgen. Letztendlich wird jedoch der Gemeinderat zu entscheiden haben. Der Jurist Gröger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Oberbürgermeister nach § 43 Abs. 2 Gemeindeordnung nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht hat, Beschlüssen des Gemeinderates zu widersprechen, wenn diese gesetzeswidrig sind.
Hierauf hatten die Freien Wähler im Übrigen bereits vor zweieinhalb Jahren hingewiesen. Leider vergebens, denn anderenfalls wäre es nicht zu dem jetzigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gekommen.
Einmal mehr stellt sich für die Fraktion der Freien Wähler jedoch die Frage, wann endlich das Regierungspräsidium tätig wird und von dem ihm zustehenden Anordnungsrecht im Rahmen der Rechtsaufsicht Gebrauch macht. Eine Maßnahme, die nach Ansicht der Freien Wähler längst überfällig ist.
Weitere Informationen
- Lesen Sie hierzu den Artikel in der Badischen Zeitung vom 18. August 2023
- Lesen Sie hierzu den Beitrag von SWR Aktuell vom 18. August 2023